Geschäftsbedingungen

Download: agricultura_Geschäftsbedingungen_Ernte11

I. Anlieferung
Die Anlieferung der Ware erfolgt grundsätzlich erntefallend durch den Landwirt an die in der Vereinbarung genannte Lagerstelle. Es ist erforderlich, dass die Anlieferung unmittelbar nach der Ernte erfolgt. Der Landwirt besorgt den kulturartenreinen Transport von Speise- und Futtergetreide zu den Lagerstätten auf eigene Kosten und Gefahr (frei Lager).

 

II. Richtlinien
Der Landwirt verpflichtet sich die Ware unter Einhaltung der Richtlinien für das AMA-Bio Zeichen idgF. zu produzieren, er nimmt jedoch zur Kenntnis, dass er nicht berechtigt ist, das AMA Biozeichen zu verwenden. Die Richtlinie kann zu Geschäftszeiten in den Lagerstellen eingesehen werden. Der Landwirt gestattet unwiderruflich der AMA Marketing GmbH, von ihr beauftragten Personen sowie der SGS Austria Control-Co Ges.m.b.H, der agricultura Handel und PR GmbH sowie von ihr beauftragten Dritten jederzeit unangemeldet und uneingeschränkt den Zutritt zu den Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräumen, die Einsichtnahme in Unterlagen, die Anfertigung von Kopien, soweit dies zur Durchführung der Kontrolle für das AMA-Bio Zeichen sowie zur Überprüfung der Einhaltung sämtlicher Verpflichtungen des Landwirts aus diesem Vertrag erforderlich ist.

 

III. Getreideübernahme
Getreide wird laut dem „PRÜF NACH“-Standard (Handbuch „PRÜF NACH!“) übernommen. Dieses Handbuch sowie die Aufstellung der zu verrechnenden Kosten für die diversen Dienstleistungen (Rückstandsanalyse, Dokumentation, Übernahme in Lagerstelle etc.) liegen im Büro agricultura Handel und PR GmbH in Wien und bei jeder Lagerstelle der agricultura zur Einsichtnahme auf.

 

IV. Sofortige Vertragsauflösung
Für den Fall einer schwerwiegenden Vertragsverletzung, insbesondere bei der Nichteinhaltung der Richtlinie für das AMA-Bio Zeichen idgF. Ist der jeweilige Vertragspartner unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen aufzufordern den vertragswidrigen Zustand zu beseitigen. Erfolgt eine Beseitigung nicht, steht es dem jeweils vertragstreuen Teil offen die sofortige Auflösung des Vertrages zu erklären. Dem vertragstreuen Teil bleibt die Geltendmachung von Schadenersatz ausdrücklich vorbehalten. Ein Widerruf der Zustimmungserklärung gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 1 des Datenschutzgesetztes 2000 berechtigt die agricultura Handel und PR GmbH jedenfalls zur sofortigen Vertragsauflösung.

V. Sonstiges
Die Abtretung von Forderungen des Landwirts gegenüber der agricultura Handels und PR GmbH ist unzulässig und unwirksam.
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Anlagen zu diesem Vertrag bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil. Dieser Vertrag trifft eine abschließende Regelung der Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien. Mitgeltende Anlagen sind: Preisanbot und Abrechnungsmodalitäten, Lagerstellenliste.

 

VI. Zustimmungserklärung
Gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2 des Datenschutzgesetztes 2000 erklärt sich der Landwirt damit einverstanden, dass folgende Daten übermittelt werden dürfen, dies auch im elektronischen Wege:
- jene Daten, die im Bio Stock Manager erfasst sind,
- Daten über die Bio-Zertifizierung der Produkte des Betriebes,
- die Ergebnisse aus Kontrollberichten und Laboranalysen,
- die betriebsrelevanten Daten für die „PRÜF NACH!“-Konsumentenplattform
(www.pruef-nach.at)

und zwar an die agricultura Handel und PR GmbH, die Marktordnungs- und Interventionsstelle Agrarmarkt Austria, der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH, an Firmen, die mit der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH eine Lizenzvertrag über das AMA-Bio Zeichen abgeschlossen haben, an Unternehmen, die mit der agricultura Handel und PR GmbH im Zusammenhang mit der Verwertung von Bio-Getreide in vertraglicher Verbindung stehen oder mit denen auch in Zukunft ein Vertrag geschlossen werden soll, an Lagerhalter, die mit der agricultura Handel und PR GmbH in Geschäftsverbindung stehen, an die Mitglieder des Beirates sowie an Dritte, soweit dies der Förderung des Vertriebs von Bio-Produkten dienlich ist, weiterzuleiten.

Die Zustimmungserklärung kann vom Landwirt jederzeit schriftlich widerrufen werden, mit der Folge, dass die Datenübermittlung/-übertragung der Daten unverzüglich eingestellt wird, die Daten nicht mehr benützt und gelöscht werden. Gleichzeitig führt dies aber zur sofortigen Vertragsauflösung.

 

Netzwerk     Impressum     Kontakt